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Berater zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen (P3)

Möglichkeiten

Berater zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen (P3)

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Organisation: OSZE - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Standort: Warsaw

Erhaltung: Mittleres Niveau, P-3, International unter Vertrag – Offen für die 57 OSZE-Teilnehmerstaaten

Berufsgruppen:

Einsendeschluss: 2024-01-08

Hintergrund:

  

Die OSZE verfolgt einen umfassenden Sicherheitsansatz, der politisch-militärische, wirtschaftliche und ökologische sowie menschliche Aspekte umfasst. Es befasst sich daher mit einem breiten Spektrum sicherheitsbezogener Anliegen, darunter Rüstungskontrolle, vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, Menschenrechte, Bekämpfung des Menschenhandels, nationale Minderheiten, Demokratisierung, polizeiliche Strategien, Terrorismusbekämpfung sowie Wirtschafts- und Umweltaktivitäten. Alle 57 Teilnehmerstaaten genießen den gleichen Status, und Entscheidungen werden im Konsens auf politischer, aber nicht rechtlich bindender Grundlage getroffen. 

 

Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) ist die wichtigste Institution der OSZE, die für die menschliche Dimension zuständig ist. Das BDIMR ist im gesamten OSZE-Gebiet in den Bereichen Wahlbeobachtung, demokratische Entwicklung, Menschenrechte, Toleranz und Nichtdiskriminierung sowie Rechtsstaatlichkeit tätig. Die Hilfsprojekte und sonstigen Aktivitäten des BDIMR werden in den Teilnehmerstaaten gemäß dem Mandat des BDIMR durchgeführt. 

 

Die Stelle ist in der Abteilung Toleranz und Nichtdiskriminierung im OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) in Warschau angesiedelt. Die Abteilung Toleranz und Nichtdiskriminierung arbeitet in den Bereichen Prävention und Reaktion auf Hassverbrechen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Intoleranz gegenüber Muslimen, Intoleranz gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen; und die Förderung gegenseitigen Respekts und Verständnisses.

 

Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

 

Unter der Aufsicht des Leiters der Abteilung Toleranz und Nichtdiskriminierung nimmt der Amtsinhaber folgende Aufgaben wahr:

 

  1. Entwicklung, Durchführung und Verwaltung geschlechtsspezifischer Kapazitätsaufbauprojekte und anderer Aktivitäten zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen, insbesondere Hassverbrechen, in enger Zusammenarbeit mit anderen Programmabteilungen des BDIMR und dem BDIMR Projektkoordinierungseinheit, soweit relevant; 
  2. Beobachtung und Berichterstattung über Manifestationen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen im OSZE-Gebiet, insbesondere Hassverbrechen, sowie über die Reaktion von Regierungsbehörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen relevanten Akteuren und Koordinierung der Einbeziehung Bereitstellung relevanter Informationen in BDIMR-Berichten, Veröffentlichungen und dem Informationssystem für Toleranz und Nichtdiskriminierung und weitere Verbreitung durch die Organisation geeigneter Veranstaltungen; 
  3. Analyse und Beratung zu Themen, Mustern und Trends im Zusammenhang mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen im OSZE-Raum; Empfehlung geeigneter geschlechtersensibler Interventionen und Bereitstellung von Hintergrundberichten und Gesprächsthemen für den Leiter und den stellvertretenden Leiter der Abteilung Toleranz und Nichtdiskriminierung sowie für die Geschäftsleitung des BDIMR; 
  4. Unterstützung der Arbeit des Persönlichen Beauftragten des Amtierenden Vorsitzenden der OSZE zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, wobei der Schwerpunkt auch auf Intoleranz und Diskriminierung gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen liegt; Unterstützung der Länderbesuche des Persönlichen Beauftragten, unter anderem durch die Erstellung von Hintergrundberichten und die Teilnahme an Treffen mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren; 
  5. Aufbau und Aufrechterhaltung von Kontakten mit relevanten Interessengruppen zu Themen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen, um regelmäßig über ihre Arbeit informiert zu werden und um relevante Aktivitäten zu unterstützen, zu koordinieren und zusammenzuarbeiten Projekte, einschließlich Bemühungen zur Koalitionsbildung der Zivilgesellschaft, um Bereiche anzugehen, die zum Portfolio des Amtsinhabers gehören; 
  6. Vertretung des BDIMR bei externen Veranstaltungen und Treffen zum Thema Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen.
     

Ausführlichere Informationen zur Struktur und Arbeit des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte finden Sie unter https://www.osce.org/odihr

 

Notwendige Qualifikationen:

 

  • Erster Universitätsabschluss, vorzugsweise in internationalen Beziehungen, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaften, Recht oder anderen Disziplinen mit Bezug zu Menschenrechten;
  • Mindestens sechs Jahre zunehmend verantwortungsvolle Berufserfahrung auf nationaler und internationaler Ebene im Bereich Menschenrechte, vorzugsweise im Bereich der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz;
  • Hervorragendes Verständnis für Themen im Zusammenhang mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen, einschließlich des Zusammenhangs von Intoleranz aus Gründen der Religion oder Weltanschauung mit der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Erfahrung in der Anwendung von Wissen zu Themen im Zusammenhang mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz sowie Vertrautheit mit regionalen und internationalen Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz;
  • Hervorragende Kenntnisse der relevanten internationalen Menschenrechtsstandards und Erfahrung in der Anwendung dieser Kenntnisse.
  • Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von Bildungs- und Kapazitätsaufbauprogrammen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz;
  • Nachgewiesene Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Projekten, vorzugsweise im Bereich der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz;
  • Erfahrung in der Analyse, Überwachung und Berichterstattung über Hassverbrechen und Vorfälle, insbesondere rassistische und fremdenfeindliche Hassverbrechen und Hassverbrechen gegen Christen und Angehörige anderer Religionen;
  • Nachgewiesene Erfahrung in der Durchführung von Schulungen und öffentlichen Präsentationen;
  • Solides politisches Urteilsvermögen; ausgezeichnete analytische und schriftliche Fähigkeiten; Fähigkeit, unter Druck zu arbeiten und Fristen einzuhalten; Initiative und Organisationsfähigkeit;
  • Nachgewiesenes Geschlechterbewusstsein und Sensibilität sowie die Fähigkeit, eine Geschlechter- und Diversitätsperspektive in Aufgaben und Aktivitäten zu integrieren.
  • Nachgewiesene Fähigkeit, in einem multikulturellen Team zu arbeiten. 
     

Vergütungsmodell:

 

Die monatliche Vergütung beträgt ca. 6,800 Euro, abhängig von der Stellenanpassung und dem Familienstand. OSZE-Gehälter sind in Polen steuerfrei. Zu den Sozialleistungen gehört die Teilnahme am Cigna-Krankenversicherungssystem und am OSZE-Vorsorgefonds. Die Organisation zahlt einen Betrag in Höhe von 15 % des Gehalts des Mitarbeiters in diesen Fonds ein, der Mitarbeiter trägt 7.5 % bei. Andere Zulagen und Leistungen ähneln denen, die im Rahmen des Gemeinsamen Systems der Vereinten Nationen angeboten werden.

 

Ernennungen werden normalerweise auf Stufe 1 der geltenden OSZE-Gehaltstabelle vorgenommen.

 

Wenn Sie sich für diese Stelle bewerben möchten, nutzen Sie bitte den Online-Bewerbungslink der OSZE unter https://vacancies.osce.org/.

 

Es liegt im Ermessen der OSZE, die freie Stelle erneut auszuschreiben/auszuschreiben, die Einstellung abzusagen, eine Anstellung in einer niedrigeren Besoldungsgruppe oder eine Anstellung mit einer geänderten Stellenbeschreibung oder für eine andere Dauer anzubieten. 

 

Es werden nur die Kandidaten kontaktiert, die für die Teilnahme an den nachfolgenden Rekrutierungsphasen ausgewählt wurden.

 

Bitte beachten Sie, dass offene Stellen in der OSZE nur unter Staatsangehörigen der Teilnehmerstaaten ausgeschrieben sind, siehe https://www.osce.org/participating-states.

 

Die OSZE setzt sich für Vielfalt und Inklusion innerhalb ihrer Belegschaft ein und ermutigt qualifizierte weibliche und männliche Kandidaten aus allen religiösen, ethnischen und sozialen Hintergründen, sich um eine Aufnahme in die Organisation zu bewerben. 

 

Die Kandidaten sollten sich darüber im Klaren sein, dass OSZE-Beamte sich jederzeit so verhalten müssen, wie es dem Status eines internationalen Beamten entspricht. Dazu gehört auch, jegliches Handeln zu vermeiden, das die Integrität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ihrer Position und Funktion als Beamte der OSZE beeinträchtigen könnte. Die OSZE verpflichtet sich, bei der Erfüllung ihres Mandats die höchsten ethischen Standards anzuwenden. Weitere Informationen zu den im OSZE-Kompetenzmodell dargelegten Werten finden Sie unter https://jobs.osce.org/resources/document/our-competency-model.

 

Die OSZE ist eine berufsunabhängige Organisation, die sich dem Prinzip der Personalrotation verpflichtet hat, daher beträgt die maximale Dienstzeit auf dieser Stelle 7 Jahre. Das obligatorische Renteneintrittsalter bei der OSZE beträgt 65 Jahre für Vertragspositionen auf der Ebene des allgemeinen Dienstes, der Fachkräfte und der Direktoren. Die Organisation wendet zum Zeitpunkt der Ernennung eine Altersgrenze von 63 Jahren an, da von dem ausgewählten Amtsinhaber normalerweise erwartet wird, dass er die vertragliche Verpflichtung von zwei Jahren erfüllt.

 

Bitte beachten Sie, dass die OSZE zu keiner Zeit des Antrags- und Begutachtungsverfahrens eine Zahlung verlangt.

 

Zusätzliche Angaben

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